Wir freuen uns, Sie zur offiziellen Eröffnung unserer Energiezentrale Am Stadtpark zu begrüßen.
Wir freuen uns auf Sie!
Am Freitag, den 11. April 2025 laden wir Sie herzlich zur Eröffnung der Energiezentrale Am Stadtpark in Senden (Wullenstetten) ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Technologien vor Ort kennenzulernen und mehr über die nachhaltige Fernwärmeversorgung der Zukunft zu erfahren.
Anfahrt und Parken
Die Veranstaltung findet direkt in der Energiezentrale Am Stadtpark statt. Vor Ort stehen begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Eine Übersicht der genauen Parkmöglichkeiten finden Sie in der Anfahrtsskizze.
Adresse:
Am Stadtpark 3 in 89250 Senden
Agenda
11.30 Uhr
Beginn der Einweihung
Eintreffen von Gästen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern
11.45 Uhr
Begrüßung und Einblicke in das Projekt – „Neue Energiezentrale - Am Stadtpark 3“
Bernd Adolph, Geschäftsführung SWU Energie GmbH
12.00 Uhr
Wärmewende und Fernwärme in Senden
Claudia Schäfer-Rudolf, Erste Bürgermeisterin Stadt Senden
ab 12.15 Uhr
Besichtigung der neuen Energiezentrale in Kleingruppen
Kommen Sie mit unserem Fachpersonal ins Gespräch, stellen Sie Ihre Fragen und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der Anlage.
Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt – genießen Sie einen kleinen Imbiss und erfrischende Getränke (*).
14.30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Wir bedanken uns für Ihr Kommen!
Baufeld vor Baubeginn
Baubeginn Fundamente
Verlegung der Fernwärme für die neue Energiezentrale
Anlieferungen der einzelnen Module
Innenausbau der Module
Anlieferung Pufferspeicher
Fertiggestellte Energiezentrale
Compliance-Regelung
(*) Viele Unternehmen und Organisationen haben interne Compliance-Vorschriften, die festlegen, wann eine Einladung angenommen werden darf. Wir bitten Sie, diese Einladung auf die für Sie geltenden Vorschriften und Verhaltensregeln zu prüfen. Bei dieser Veranstaltung wird eine Verpflegung gereicht, die den Wert von 50 €/Person nicht übersteigt.
Im Übrigen wollen wir Sie darüber informieren, dass die SWU für die Sachzuwendungen den § 37 b EStG anwendet. Die pauschale Lohn- bzw. Einkommensteuer wird von der SWU übernommen und entbindet den Zuwendungsempfänger von einer eigenen Deklaration im Rahmen der Steuerveranlagung.