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Willkommen zur Eröffnung der Energiezentrale Am Stadtpark

Wir freuen uns, Sie zur offiziellen Eröffnung unserer Energiezentrale Am Stadtpark zu begrüßen.

Wir freuen uns auf Sie!

Am Freitag, den 11. April 2025 laden wir Sie herzlich zur Eröffnung der Energiezentrale Am Stadtpark in Senden (Wullenstetten) ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Technologien vor Ort kennenzulernen und mehr über die nachhaltige Fernwärmeversorgung der Zukunft zu erfahren.

Anfahrt und Parken

Die Veranstaltung findet direkt in der Energiezentrale Am Stadtpark statt. Vor Ort stehen begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Eine Übersicht der genauen Parkmöglichkeiten finden Sie in der Anfahrtsskizze.

Adresse:

Am Stadtpark 3 in 89250 Senden

Agenda

11.30 Uhr

Beginn der Einweihung

Eintreffen von Gästen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern

11.45 Uhr

Begrüßung und Einblicke in das Projekt – „Neue Energiezentrale - Am Stadtpark 3“

Bernd Adolph, Geschäftsführung SWU Energie GmbH

12.00 Uhr

Wärmewende und Fernwärme in Senden

Claudia Schäfer-Rudolf, Erste Bürgermeisterin Stadt Senden

ab 12.15 Uhr

Besichtigung der neuen Energiezentrale in Kleingruppen

Kommen Sie mit unserem Fachpersonal ins Gespräch, stellen Sie Ihre Fragen und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der Anlage.

Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt – genießen Sie einen kleinen Imbiss und erfrischende Getränke (*).

14.30 Uhr

Ende der Veranstaltung

Wir bedanken uns für Ihr Kommen!

Baufeld vor Baubeginn

Baubeginn Fundamente

Verlegung der Fernwärme für die neue Energiezentrale

Anlieferungen der einzelnen Module

Innenausbau der Module

Anlieferung Pufferspeicher

Fertiggestellte Energiezentrale

Compliance-Regelung

(*) Viele Unternehmen und Organisationen haben interne Compliance-Vorschriften, die festlegen, wann eine Einladung angenommen werden darf. Wir bitten Sie, diese Einladung auf die für Sie geltenden Vorschriften und Verhaltensregeln zu prüfen. Bei dieser Veranstaltung wird eine Verpflegung gereicht, die den Wert von 50 €/Person nicht übersteigt.

Im Übrigen wollen wir Sie darüber informieren, dass die SWU für die Sachzuwendungen den § 37 b EStG anwendet. Die pauschale Lohn- bzw. Einkommensteuer wird von der SWU übernommen und entbindet den Zuwendungsempfänger von einer eigenen Deklaration im Rahmen der Steuerveranlagung.